Erklärung zur Barrierefreiheit

Als Kommune – 'Körperschaft des öffentlichen Rechts' – ist die Gemeinde Rumbach seit 25. Juni 2025 verpflichtet und bemüht, seine Website rumbach-pfalz.de Barriere-frei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Zugänglichkeit ist noch nicht mit der BITV vereinbar. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant, zumal eine komplette Überarbeitung aller Seiteninhalte sehr zeitaufwändig ist.

Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich.

  1. Die Texte zur Barrierefreiheitserklärung sind noch nicht in 'Leichter Sprache' verfügbar (Auftrag der Gemeinde erforderlich).
  2. Ein Video, Film in 'Deutscher Gebärdensprache' ist noch nicht verfügbar (Auftrag der Gemeinde erforderlich).
  3. ARIA Attribute müssen auf allen Seiten eingepflegt werden
    (Punkt 3 erfolgt sporadisch, nebst CSS, HTML Änderungen auf freiwilliger Basis der Bürgerin Krystyna Faul).

a) Unvereinbarkeit mit der BITV

  • Die hinterlegten PDF-Dokumente (auch von Dritten), die vor dem 25. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sind nicht barriere-frei zugänglich.

b) Die folgenden Inhalte unserer Webseite fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Zeitbasierte Medien (Video, Filme und PDF mit eingebetteten Videos), die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, sind in der Regel von der Barrierefreiheitsanforderung ausgenommen, sofern sie nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden. Werden diese Medien mit neuen Inhalten ergänzt und hochgeladen, gelten sie als neue Inhalte und müssen ab dem 25. Juni 2025 barrierefrei gestaltet werden.

c) Unverhältnismäßige Belastung

Als Kommune sind wir nicht in der Lage Kosten ab 3.000,00 Euro plus, für die Überarbeitung und Zugänglichkeit der Website zu investieren. Ebenso verzichten wir auf eine kostenpflichtige Expertenprüfung auf Zugänglichkeit und werden Selbstprüfungen vornehmen. Wir werden nach Abschluss der Arbeiten, die Seiteninhalte von Menschen die Hilfsmittel nutzen prüfen, wie zum Beispiel mit Screenreader, Spezialmaus, Bildschirmtastatur etc.. Bei zeitbasierte Medien (Video, Audio, Filme, PDF mit eingebettetem Video) von Dritten, ist das Recht zur Bearbeitung ein Recht des Urhebers, nicht des Seitenbetreibers.

Barrierefreie Alternativen

Echte Barrierefreiheit wird nur durch die technische Gestaltung einer Website erreicht, sodass sie mit Standard-Screenreadern funktioniert. Eingebaute Browser-Funktionen: Lesemodus, Laut-vorlesen, Schrift vergrößern und Kontrast ändern, wurden speziell für Nutzer mit Sehbehinderung oder Legasthenie entwickelt und sind insofern barrierefrei.

Textsymbol Lesemodus in der Adresszeile aktivieren

Sie können oben rechts in der Adresszeile das Textsymbol Browser Textsymbol anklicken, um in den Lesemodus, Laut-vorlesen, Schrift vergrößern und Kontrast ändern wechseln oder über das Drücken der Windows F9 Taste auf der Tastatur kann man in und aus dem Lesemodus wechseln.

Im Microsoft Edge finden Sie die Auswahl der Laut-Vorlesen Funktion über das Menü des Browsers. Mit der rechten Maustaste kann man auf eine beliebige Stelle der aktuellen Webseite klicken und im Kontextmenü „Laut vorlesen“ auswählen.

Laut vorlesen: Diese Option ist nur verfügbar, wenn das Betriebssystem Windows, Mac, Safari, Linux und das Browser Betriebssystem, die Funktion „Text-zu-Sprache”, die Sprache enthält, in welcher der vorzulesende Artikel geschrieben ist.

Über so genannte Add-Ons lassen sich auch ältere Browser unkompliziert und kostenlos um eine Vorlese-Funktion erweitern, zum Beispiel: Add-On „Read Aloud: text-to-speech“

Firefox Chrome Safari Microsoft Edge Microsoft Hilfe

Overlay Symbol Overlay Tools sind nur nette und monatliche kostenpflichtige Extras (mtl. ab 65,- €), die nicht zwingend und auch gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Die meisten Menschen mit Leseschwäche nutzen häufig native Betriebssystemfunktionen, da diese auf allen Webseiten sehr gut funktionieren und oft besser mit Screenreadern (wie TalkBack) interagieren als externe Overlays. Einige Overlay-Tools können mit Screenreadern in Konflikt geraten und die Barrierefreiheit sogar verschlechtern, da sie den Code der Website verändern, ohne den Kontext zu verstehen.

Konformitätsstatus

Um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern, definieren die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) drei Konformitätsstufen für die Barrierefreiheit von Webinhalten: Level A, Level AA und Level AAA. Die Richtlinien sind nach 4 Prinzipien organisiert: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Obwohl unser Ziel die WCAG 2.1 Level A und AA Konformitätsstufen ist, werden wir auch einige Level AAA Konformitätsstufen des Erfolgskriterium anwenden.

Web-Technologien

Diese Web-Technologien werden wir für die Einhaltung der Nutzungsstandards der Zugänglichkeit verwenden.

  1. HTML ist eine textbasierte Auszeichnungssprache zur Strukturierung elektronischer Dokumente wie Texte mit Hyperlinks, Bildern und anderen Inhalten.
  2. CSS ist eine Stylesheet-Sprache für elektronische Dokumente und zusammen mit HTML und JavaScript eine der Kernsprachen des World Wide Webs. Mit CSS werden Gestaltungsanweisungen erstellt.
  3. WAI-ARIA WAI ist eine Initiative, um die Zugänglichkeit und die Benutzererfahrung für alle Menschen zu verbessern. ARIA ist ein Konzept eines auf Maschinenlesbarkeit basierendes World Wide Web und Erweiterung für HTML.
  4. JavaScript ist eine Scriptsprache die für dynamisches HTML in Webbrowsern entwickelt wurde, um Benutzerinteraktionen auszuwerten, Inhalte zu verändern, nachzuladen, zu generieren und um HTML zu erweitern.
  5. Font Awesome ist eine Schriftart und wird verwendet um Icons auf der Website einzubinden. Beispiel: = Externer Link.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von rumbach-pfalz.de auffallen, können Sie per E-Mail, Post oder Telefon jederzeit mit uns in Verbindung treten.

Gemeinde Rumbach
Herr Ralf Weber, Ortsbürgermeisterin
Kirchdöll 1, Rathaus
76891 Rumbach
Telefon: 06394 99 38 78
E-Mail: rumbach-pfalz.de

Durchsetzungsstelle RLP
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei 'Feedback und Kontakt' der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von rumbach-pfalz.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte RLP wenden:

Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Frau Ellen Kubica
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 16-5342
E-Mail: mastd.rlp.de

Erstellung dieser Erkärung
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt. Die jährlich gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit wird ausnahmslos umgesetzt. Erstellt von: Krystyna Faul, Web-Technologien