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AKTUELLE THEMEN
09.01.2026 – Redaktion
Sitzungen Gemeinderat Rumbach 2026
Dienstag, 20.01.2026: Tagesordnungspunkte
Dienstag, 24.02.2026: Tagesordnungspunkte liegen noch nicht vor
BEKANNTMACHUNGEN
09.01.2026 – Amtsblatt
Änderung im Bauantragsverfahren
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 trat eine Änderung im Bauantragsverfahren in Rheinland-Pfalz in Kraft. Grundlage ist das Zweite Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften vom 22. September 2025. Zuständig für die Entgegennahme von Bauanträgen sind gem. § 63 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) nun die Bauaufsichtsbehörden.
Für den Bereich der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland sind Bauanträge somit bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, einzureichen. Die Verbandsgemeindeverwaltung nimmt ab sofort keine Bauanträge mehr entgegen.
Diese Regelung zur Änderung des Bauantragsverfahrens gilt nicht für Freistellungsverfahren im Sinne des § 67 der LBauO. Freistellungsanträge sind weiterhin direkt bei der Gemeindeverwaltung, in diesem Fall
der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, einzureichen.
gez. Holger Zwick
Bürgermeister
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland
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Was ist ein Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO?
Das Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO (Landesbauordnung Rheinland-Pfalz) ermöglicht einen schnelleren Baubeginn für bestimmte, kleinere Vorhaben z. B. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 (keine Sonderbauten), innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans, wenn sie dessen Festsetzungen entsprechen und die Erschließung für das Wohngebäude Vorhaben gesichert ist. Nach Einreichung vollständiger Unterlagen darf nach einem Monat ohne Rückmeldung gebaut werden, wobei Bauherr und Planer die volle Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften tragen.
Klasse 1 sind freistehende, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser bis 7 m Höhe mit max. 2 Nutzungseinheiten
Klasse 2 sind nicht-wohnliche Nebengebäuden mit max. 2 Nutzungseinheiten z. B. Garagen, Schuppen, Gartenhäuser, Lager / Rundbogenhallen (für Landwirtschaft max. Fläche 150 qm) bis 7 m Höhe, Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen die nicht am Gebäude angebracht sind.
Klasse 3 sind Gebäude z. B. Mehrfamilienhäuser die mehr als 7 m Höhe über der Geländeoberfläche liegen und die Anforderungen im Brandschutz bestimmen
Sonderbauten, die beim Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO (Rheinland-Pfalz) ausgenommen sind (d.h. nicht teilnehmen dürfen), fallen Gebäude und Anlagen, die eine besondere Art, Größe, Höhe oder Nutzung haben, wie beispielsweise Schulen, Krankenhäuser, große Versammlungsstätten, Industrieanlagen oder Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, also wenn ein Vorhaben unter die strengeren Vorschriften der Seveso-III-Richtlinie fällt (wegen gefährlicher Stoffe), kann es nicht im Freistellungsverfahren abgewickelt werden und erfordert ein volles Baugenehmigungsverfahren, auch wenn sie in einem Bebauungsplan liegen.
Klasse 4 entfällt (z. B. Verwaltungs- und Bürogebäude)Voraussetzungen: Das WOHNGEBÄUDE VORHABEN muss den Bebauungsplan einhalten, die Erschließung muss gesichert sein, es darf keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sein, und es darf nicht unter die Seveso-III-Richtlinie fallen.
Frist: Die Gemeinde hat einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob sie ein reguläres Genehmigungsverfahren durchführt. Bleibt die Gemeinde untätig, darf nach Ablauf des Monats mit dem Bau begonnen werden.
04.12.2025 – Amtsblatt
Straßenreinigungs-, Schneeräumungs-, Streupflicht
Die Straßenreinigungssatzungen der einzelnen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland verpflichten alle Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an sie angrenzen, den Gehweg, die Straßenrinne und die Fahrbahn bis zu deren Mitte zu reinigen. Die Reinigung ist grundsätzlich an allen Tagen vor einem Sonn- oder einem Feiertag durchzuführen.
Leider wird immer wieder festgestellt, dass nicht alle Eigentümer dieser Reinigungspflicht nachkommen. Es häufen sich daher auch die Beschwerden aus der Bevölkerung. An die betroffenen Grundstückseigentümer wird deshalb appelliert, ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung nachzukommen.
Im Hinblick auf den bevorstehenden Winter möchten wir Sie auch daran erinnern, dass die Gehwege von Eis und Schnee freizuhalten sind. Wir bitten darauf zu achten, dass entsprechend den Reinigungssatzungen der Schnee so gelagert wird, dass er auf Fahrbahnen und Gehwegen keine Verkehrsbehinderung darstellt und auch den Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt und diese laut Satzung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Ihre Ortsgemeinde Rumbach
und Verbandsgemeindeverwaltung
03.12.2025 – Redaktion
WhatsApp Kanal 'Ortsgemeinde Rumbach'
Nur als WhatsApp Nutzer kann man den Kanal 'Ortsgemeine Rumbach' der örtlichen Vereine besuchen. Scanne mit der Kamera den QR Code um den Kanal zu besuchen. Alternativ gleich hier auf der Website (ohne Registrierung) die Veranstaltungen ansehen.
Der Link WhatsApp Kanal Ortsgemeinde Rumbach lautet:
https://whatsapp.com/channel/0029Vb31jx9LtOjERtvgqF71T
Interesse am Whats App Messenger? Whats App von Meta ist eine KOSTENLOSE App für Nachrichten und Videoanrufe.
Wer mag kann die App herunterladen im Google Play Store und im Apple App Store
Es wird empfohlen die Whats App Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie zu lesen.
26.03.2025 – Redaktion
Wahlen
Durchführung eines Bürgerentscheids in der OG Rumbach
Die Durchführung des Bürgerentscheides erfolgt analog einer Kommunalwahl.
Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 14. Januar 2025 wird am Sonntag, dem 16. März 2025, in der Ortsgemeinde Rumbach über folgende wichtige Gemeindeangelegenheit im Wege eines Bürgerentscheides abgestimmt: Soll die mit Gemeinderatsbeschluss vom 24. August 2022 erfolgte Einschränkung der Beleuchtung der Straßen und Gehwege in der Gemeinde im Zeitraum von 00:00 bis 05:00 Uhr vollständig aufgehoben werden?
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Rumbach hat in seiner Sitzung am 16. März 2025 das Ergebnis der Abstimmung des Bürgerentscheids in der Ortsgemeinde Rumbach wie folgt festgestellt.
Zur Abstimmung des Bürgerentscheids waren:
01.02.2026 – Redaktion
Landtagswahl Rheinland-Pfalz
Die Landesregierung hat den Termin für die nächste Landtagswahl in Rheinland-Pfalz festgelegt. Die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz wird am Sonntag, den 22. März 2026, stattfinden.
Wahlkreis 48 – Pirmasens
Kreisfreie Stadt Pirmasens
vom Landkreis Südwestpfalz
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland
Verbandsgemeinde Hauenstein
Verbandsgemeinde Pirmasens-Land
Verbandsgemeinde Rodalben
Zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz am 22.03.2026: Wahlkreis 48 – Bewerber und Einzelbewerber
Letzte Wahlen
Bundestagswahl: 23.02.2025
Kommunalwahl und Bezirkstag Pfalz: 09.02.2024
Europawahl: 09.02.2024
Landtagswahl: 2021
Corona Rheinland-Pfalz – 01.03.2023
Corona-Regeln Rheinland-Pfalz
🠖 Corona-Bekämpfung-Landesverordnung Rheinland-Pfalz
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